Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen.
Wer sich erleichtert einbürgern lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die erleichterte Einbürgerung ist für Personen vorgesehen, die aufgrund ihrer familiären oder persönlichen Situation einen besonderen Bezug zur Schweiz haben. Dazu gehören beispielsweise Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, Personen der dritten Ausländergeneration, staatenlose Kinder oder Personen, die irrtümlich als Schweizerin oder Schweizer behandelt wurden.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt von der jeweiligen Form der erleichterten Einbürgerung ab.
Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung wird das Gesuch in der Regel direkt beim Bund eingereicht und auch dort entschieden. Kantone und Gemeinden werden jedoch angehört und können zusätzliche Abklärungen durchführen.
Die Voraussetzungen sind je nach Personengruppe unterschiedlich. Gemeinsam ist allen Verfahren jedoch, dass eine erfolgreiche Integration in der Schweiz, das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen sowie die Einhaltung der schweizerischen Rechtsordnung vorausgesetzt werden.
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Erfüllst du die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung?
Mit dem kostenlosen Self-Check des Staatssekretariats für Migration (SEM) kannst du in wenigen Minuten prüfen, ob eine erleichterte Einbürgerung für dich grundsätzlich möglich ist.
Formelle Voraussetzung
Verheiratet mit einer Schweizerin oder eines Schweizers
Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Aufenthaltsdauer in der Schweiz seit mindestens 5 Jahren, davon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung
Seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten teilweise andere Voraussetzungen
Personen der dritten Ausländergeneration
Für die erleichterte von Personen der dritten Ausländergeneration müssen folgende formelle Voraussetzungen erfüllt sein:
Grosseltern sind in die Schweiz eingereist oder hier geboren worden
Ein Elternteil besitzt eine Niederlassungsbewilligung, lebt seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht
Die gesuchstellende Person ist in der Schweiz geboren, besitzt eine Niederlassungsbewilligung, hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht und ist erfolgreich integriert
Das Gesuch wird vor dem 25. Geburtstag eingereicht
Weitere Fallarten
Neben Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern sowie Personen der dritten Ausländergeneration gibt es weitere Formen der erleichterten Einbürgerung.
Dazu gehören beispielsweise staatenlose Kinder, Kinder von eingebürgerten Elternteilen oder Personen, die irrtümlich als Schweizerin oder Schweizer behandelt wurden.
Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fallart. Nähere Informationen dazu findest du hier.
Registrierung Personenstandsregister
Je nach Fall können für das Verfahren Dokumente aus dem Heimatland oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Familienstands- oder Zivilstandsdokumente.
Informiere dich frühzeitig über die benötigten Unterlagen sowie über mögliche Bearbeitungsfristen in deinem Heimatland.
Materielle Voraussetzung
Zusätzlich zu den formellen Voraussetzungen müssen auch materielle Voraussetzungen erfüllt sein.
erfolgreiche Integration in der Schweiz
Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
Erfolgreiche Integration
Eine erfolgreiche Integration umfasst insbesondere:
Beherrschen der Landessprache auf mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich
Erbringen eines Arbeits- oder Bildungsnachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
keine Verlustscheine und Betreibungen
keine offene Steuerschulden
kein Bezug von Sozialhilfe innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Gesuchstellung
keine Vorstrafen, laufende Strafen oder Strafverfahren
Respektieren der Werte der Bundesverfassung, beispielsweise der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte sowie der Militär- und Schulpflicht
Unterstützung von Familienmitgliedern bei der Integration, beispielsweise beim Lernen der Sprache, bei Ausbildung und Arbeit sowie bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Vertrausein mit schweizerischen Lebensverhältnissen
Zum Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen gehören insbesondere:
Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern
Keine Gefährdung der Sicherheit
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist, dass keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz besteht.
Dies ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn Personen schwere Straftaten begehen oder Aktivitäten unterstützen, welche die Sicherheit oder die demokratische Grundordnung der Schweiz gefährden.
Verfahren.
Auch die erleichterte Einbürgerung erfolgt in drei Stufen: Bund, Kanton und Gemeinde.
Das Gesuch wird jedoch in der Regel direkt beim Bund eingereicht und auch dort entschieden.
Kanton und Gemeinde prüfen im Auftrag des Bundes einzelne Voraussetzungen und teilen ihre Ergebnisse dem Bund mit.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und bestehen keine Zweifel, erteilt der Bund das Schweizer Bürgerrecht.
Dauer
Die erleichterte Einbürgerung dauert in der Regel 12 bis 18 Monate.
Je nach Fall, Verfahrensablauf und Vollständigkeit der Unterlagen kann das Verfahren auch kürzer oder länger dauern.
Kosten
Die Kosten liegen meist zwischen CHF 600 und CHF 1'000.
Die genauen Gebühren unterscheiden sich je nach Art der erleichterten Einbürgerung.
Einbürgerungsgespräche, Kurse und Tests
Bei der erleichterten Einbürgerung finden in der Regel persönliche Gespräche oder andere Abklärungen statt.
Diese werden meist durch die zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden im Auftrag des Bundes durchgeführt. Dabei werden unter anderem die Integration sowie die Kenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz überprüft oder besprochen.
Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung sind Einbürgerungskurse und standardisierte Einbürgerungstests jedoch häufig nicht vorgeschrieben. Wer sich auf Gespräche und Abklärungen vorbereitet, sollte sich trotzdem mit den wichtigsten Themen zur Schweiz vertraut machen.
Anlaufstellen
Bei der erleichterten Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Regel die wichtigste Anlaufstelle.
Dort erhältst du verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen sowie zum Ablauf des Verfahrens.
Kantone und Gemeinden können zusätzliche Auskünfte geben oder im Auftrag des Bundes Abklärungen durchführen.
Immer noch im Dschungel?
Die Einbürgerung wirft oft mehr Fragen auf, als man zunächst erwartet. Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden sowie verschiedene Verfahren, Kurse und Nachweise können schnell unübersichtlich werden.
In unseren kostenlosen Informationsabenden erhältst du einen ersten Überblick. Für individuelle Fragen und persönliche Unterstützung stehen dir zudem unsere Begleitungsangebote zur Verfügung.
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