Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen.
Wer sich ordentlich einbürgern lassen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Dabei wird zwischen formellen und materiellen Voraussetzungen unterschieden. Die formellen Voraussetzungen betreffen vor allem Aufenthaltsdauer, Bewilligungen und Verfahrensvorschriften. Die materiellen Voraussetzungen betreffen insbesondere die Integration in der Schweiz.
Neben den Vorgaben des Bundes können auch Kantone und Gemeinden zusätzliche Anforderungen festlegen.
Formelle Voraussetzung
Für die ordentliche Einbürgerung müssen folgende formelle Voraussetzungen erfüllt sein:
Aufenthaltsdauer in der Schweiz seit mindestens 10 Jahren, davon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs
Aufenthaltsdauer im Kanton seit mindestens 2 Jahre, jedoch höchstens 5 Jahre*
Niederlassungsbewilligung C bei Gesuchstellung
Berechnung der Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsjahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss jedoch mindestens 6 Jahre betragen.
Kantone können für die erforderliche Aufenthaltsdauer im Kanton eigene Regelungen festlegen.
Registrierung Personenstandsregister
Je nach Kanton kann vor oder während des Einbürgerungsverfahrens eine Registrierung im Personenstandsregister verlangt werden.
Dafür können Unterlagen aus dem Heimatland erforderlich sein, beispielsweise Geburtsurkunden, Familienstands- oder Zivilstandsdokumente.
Informiere dich frühzeitig über die benötigten Dokumente sowie über die Bearbeitungsfristen in deinem Heimatland und Wohnkanton.
Materielle
Voraussetzung
Zusätzlich zu den formellen Voraussetzungen müssen auch materielle Voraussetzungen erfüllt sein.
erfolgreiche Integration in der Schweiz
Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
Erfolgreiche Integration
Eine erfolgreiche Integration umfasst insbesondere:
Beherrschen der Landessprache auf mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich*
Erbringen eines Arbeits- oder Bildungsnachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
keine Verlustscheine und Betreibungen*
keine offene Steuerschulden*
kein Bezug von Sozialhilfe innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Gesuchstellung*
keine Vorstrafen, laufende Strafen oder Strafverfahren*
Respektieren der Werte der Bundesverfassung, beispielsweise der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte sowie der Militär- und Schulpflicht
Unterstützung von Familienmitgliedern bei der Integration, beispielsweise beim Lernen der Sprache, bei Ausbildung und Arbeit sowie bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
* Die genauen Fristen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton. Gemeinden können zusätzliche Anforderungen festlegen, sofern diese nicht dem Kantons- oder Bundesrecht widersprechen.
Vertrausein mit schweizerischen Lebensverhältnissen
Zum Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen gehören insbesondere:
Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz
Viele Kantone oder Gemeinden überprüfen diese Kenntnisse mit Gesprächen, Kursen oder Tests.
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern
Keine Gefährdung der Sicherheit
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist, dass keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz besteht.
Dies ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn Personen schwere Straftaten begehen oder Aktivitäten unterstützen, welche die Sicherheit oder die demokratische Grundordnung der Schweiz gefährden.
Verfahren.
Die ordentliche Einbürgerung erfolgt in drei Stufen: Gemeinde, Kanton und Bund.
Je nach Kanton beginnt das Verfahren bei der Gemeinde oder beim Kanton. Dort wird das Gesuch eingereicht und zuerst geprüft.
Die einzelnen Stellen prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst wenn Gemeinde, Kanton und Bund zustimmen, wird das Schweizer Bürgerrecht erteilt.
Dauer
Die ordentliche Einbürgerung dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre.
Je nach Wohnort, Verfahrensablauf und Vollständigkeit der Unterlagen kann das Verfahren auch kürzer oder länger dauern.
Kosten
Die Kosten liegen je nach Gemeinde, Kanton und Aufwand meist zwischen CHF 2'500 und CHF 5'000.
Die genauen Gebühren unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort.
Einbürgerungsgespräche
In vielen Kantonen und Gemeinden gehört ein Einbürgerungsgespräch zum Verfahren.
Dabei werden häufig Kenntnisse über die Schweiz sowie Fragen zum Alltag, zur Integration und zur persönlichen Situation besprochen.
Einbürgerungskurse und Tests
Viele Kantone oder Gemeinden verlangen den Nachweis von Kenntnissen über die Schweiz.
Je nach Wohnort erfolgt dies durch einen Test, einen Kurs, ein Gespräch oder durch eine Kombination dieser Elemente.
Eine schweizweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Anlaufstellen
Die wichtigste Anlaufstelle ist in der Regel die Wohnsitzgemeinde oder die zuständige kantonale Einbürgerungsbehörde.
Dort erhältst du verbindliche Informationen zu den geltenden Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen sowie zum konkreten Ablauf des Verfahrens in deinem Wohnort.
Immer noch im Dschungel?
Die Einbürgerung wirft oft mehr Fragen auf, als man zunächst erwartet. Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden sowie verschiedene Verfahren, Kurse und Nachweise können schnell unübersichtlich werden.
In unseren kostenlosen Informationsabenden erhältst du einen ersten Überblick. Für individuelle Fragen und persönliche Unterstützung stehen dir zudem unsere Begleitungsangebote zur Verfügung.
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